Warnstreikinfo und FAQ
- Warnstreiks sind befristete Arbeitsniederlegungen von einigen Stunden. Damit wollen IG Metall und die Beschäftigten die Arbeitgeber zu einem Angebot bewegen oder gegen ein zu geringes Angebot protestieren. Warnstreiks sind ein effektives Druckmittel, um gute Tarifstandards für Mitglieder durchzusetzen.
- Mit dem Warnstreikaufruf werden Uhrzeit, Dauer und in der Regel auch Treffpunkt für eine Aktion vor Ort festgelegt. Hierbei werden die Streikzeiten für Mitarbeitende in Schicht als auch im Angestelltenbereich/Normalschicht/Homeoffice bekannt gegeben.
Bei Aktionen vor Ort werden wir über die Forderungen der IG Metall und den aktuellen Verhandlungsstand informieren, es gibt die Gelegenheit, Fragen an die IG Metall zu richten und sich einzubringen.
Wenn es keine Aktion vor Ort gibt, wird zu einem sog. Frühschluss aufgerufen.
Wer kann zu einem Warnstreik aufrufen?
- Zu einem Warnstreik kann nur eine Gewerkschaft aufrufen. Diese Gewerkschaft muss Tarifverhandlungspartner sein - das ist bei uns die IG Metall für die M+E Industrie.
- Bei uns ruft die jeweilige IG Metall-Bezirksleitung zum Warnstreik bei RRPS /RRS auf.
Warum ist es wichtig, dass ich mich am Warnstreik dieser Tarifrunde beteilige?
- In der vergangenen Tarifrunde haben wir die Inflationsausgleichsprämie genutzt, um die steigenden Preise für die Beschäftigten auszugleichen. Diese Zahlung kommt aber nicht wieder und die Regelung, nach der die Prämie steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden konnte, auch nicht. Seitdem steigen die Preise zwar weniger stark, gesunken sind sie aber auch nicht. Wir brauchen demnach eine entsprechende Tariferhöhung, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten.
- Die wirtschaftliche Lage in unserer Industrie ist mehr als herausfordernd. Gleichwohl ist es nicht so, dass alle Firmen in der Krise sind. Gerade in Betrieben, in denen es aktuell gut läuft - und zum Glück ist die MTU einer davon - müssen wir unserer Entgeltforderung Nachdruck verleihen.
- Um unserer Forderung Nachdruck zu verleihen ist es unerlässlich, dass sich die Beschäftigten an den Warnstreiks beteiligen. Wir haben nur dann die Möglichkeit einen guten Abschluss zu erreichen, wenn die Arbeitgeberseite sieht, dass die Beschäftigten hinter den Forderungen stehen.
Wie kann ich am Warnstreik teilnehmen / wie läuft das ab?
- Melde Dich kurz bei Deiner Führungskraft ab (kein Muss).
- Bitte ausstempeln (kein Muss) und die Arbeit niederlegen (egal ob im Homeoffice oder vor Ort).
- Wenn Du möchtest, treffen wir uns am vereinbarten Treffpunkt, der im Warnstreikaufruf genannt ist.
oder
- Individuelle Gestaltung Deiner Warnstreikzeit, z.B. Kaffee trinken am See, Sport, Zeit mit Kindern/Freunden/Familie verbringen, ...
- Nach ein paar Stunden kannst Du die Arbeit wieder aufnehmen - das musst Du aber nicht! Du kannst auch für den Rest des Tages die Arbeit niederlegen.
- Melde spätestens am nächsten Arbeitstag proaktiv Deine Streikzeit an Deinen Zeitbeauftragten / Vorgesetzten. Die Streikzeit muss vom Arbeitgeber erfasst werden.
- Beispiel 1: Arbeit niedergelegt 11:00 Uhr, Arbeit wieder aufgenommen um 13 Uhr melde die Zeit von 11:00 Uhr bis 13 Uhr als Streikzeit beim Zeitbeauftragten/Vorgesetzten.
- Beispiel 2: Arbeit nieder gelegt ab 11:30 Uhr, Arbeit wieder aufgenommen um 12:15 Uhr melde die Zeit von 11:00 Uhr bis 12:15 Uhr als Streikzeit beim Zeitbeauftragten/Vorgesetzten.
- Beispiel 3: Arbeit niedergelegt 11:00 Uhr, Arbeit NICHT wieder aufgenommen melde die Zeit ab 11:00 Uhr beim Zeitbeauftragen/Vorgesetzten als Streikzeit
- Mitarbeiter im Homeoffice bekommen für die Streikzeit PZK abgezogen. Die Mitarbeitenden vor Ort erhalten während der Kernarbeitszeit für die Streikzeit einen Entgeltabzug und für die Zeit außerhalb der Kernarbeitszeit PZK Abzug.
Warnstreik im Homeoffice - geht das?
- Selbstverständlich darfst und sollst Du Dich als Beschäftigte/r im Homeoffice, genau wie ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort im Betrieb, an Warnstreiks beteiligen.
Siehe dazu oben "Wie kann ich am Warnstreik teilnehmen / wie läuft das ab?"
Muss ich IG Metall Mitglied sein, um an einem Warnstreik teilzunehmen?
- Nein - alle Beschäftigten eines Betriebes dürfen an einem Warnstreik teilnehmen, wenn die IG Metall dazu aufgerufen hat.
Was ist mit Azubis/Dualis?
- Außerhalb des Berufsschulunterrichts dürfen sich auch alle Auszubildenden und dual Studierenden am Warnstreik beteiligen. Schließlich fordern wir auch für sie eine Erhöhung der Vergütung.
Wie sieht es mit Mitarbeitenden in ATZ Arbeitsphase aus?
- Mitarbeiter in ATZ Arbeitsphase dürfen sich am Streik beteiligen. Für die Streikzeit wird dem Mitarbeitenden nicht Entgelt abgezogen, sondern Stunden aus dem PZK bzw. BZK.
Und Leihbeschäftigte?
- Leihbeschäftigte dürfen bei Warnstreiks und Vollstreiks nicht als Streikbrecher eingesetzt werden und müssen ihren Arbeitgeber (Verleihunternehmen) darüber informieren, dass der Einsatzbetrieb bestreikt wird. Dies ergibt sich aus den DGB-Tarifverträgen zur Leiharbeit, aber auch aus dem seit 1. April 2017 geltenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das ein solches Verbot vorsieht.
- Unzulässig ist sowohl, dass Leihbeschäftigte im Entleihbetrieb direkt Tätigkeiten von Beschäftigten übernehmen, die sich im Arbeitskampf befinden. Oder auch nur mittelbar von Beschäftigten, die die Tätigkeiten von Beschäftigten übernommen haben, die sich im Arbeitskampf befinden. Der Verleiher hat den Leiharbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass er in diesen Fällen das Recht hat, seine Arbeitsleistung zu verweigern.
Darf ich während meiner Arbeitszeit an einem Warnstreik teilnehmen?
- Das Kernelement eines Warnstreiks ist es, die Arbeit für eine kurze Zeit ruhen zu lassen. Die Teilnahme an einem Warnstreik als Unterbrechung der Arbeitszeit ist in jedem Fall zulässig.
Darf der Arbeitgeber/mein Chef mich fragen ob ich vorhabe zu streiken?
- NEIN.
Kann es arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wen ich streike?
- Nein. Wenn du einem Streikaufruf einer Gewerkschaft folgst und an einem rechtmäßigen Streik teilnimmst, werden die Hauptpflichten aus deinem Arbeitsverhältnis suspendiert. Das heißt, dass die Hauptpflichten während des Streiks nicht gelten. Du musst also während des Streiks deiner Arbeitspflicht nicht nachkommen, aber der Arbeitgeber muss dir umgekehrt für den Zeitraum des Streiks auch kein Gehalt zahlen. Für die Arbeitsniederlegung darf dein Arbeitgeber dich nicht bestrafen, weder mit einer Abmahnung noch mit einer Kündigung.

Wenn Du unsicher bist oder Fragen hast, wende Dich an Deine
IG Metall Vertrauensleute oder Betriebsräte.
Letzte Änderung: 06.11.2024