Warnstreik Aufruf am DO 11.01.2018
zum Warnstreik auf (inklusive Außenstellen).
Früh- und Normalschicht
Werk 1: 10:00 Uhr am Empfang Tor 1 (vor dem JRH)
Werk 2: 11:00 Uhr vor dem gelben Haus
Spätschicht
Werk 1: 18:00 Uhr am Vordach Gebäude 15 (Fuhrpark)
Werk 2: 18:00 Uhr vor dem Rohteillager Gebäude 43/4
Bitte nicht abstempeln, die Streikzeiten werden zentral erfasst. Der Warnstreik endet spätestens mit der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit.
Gewerkschaftlich Organisierte Warnstreiks nach Ende der Friedenspflicht sind zulässig. Alle von der IG Metall ausgerufenen Warnstreiks, Demonstrationen und Kundgebungen während der Arbeitszeit sind deshalb rechtmäßige Kampfmaßnahmen. Diese Warnstreiks verstoßen nicht gegen den Arbeitsvertrag. Auch LeiharbeitInnen müssen während der gewerkschaftlichen Warnstreiks nicht weiterarbeiten und sich auch nicht zum Streikbruch missbrauchen Lassen
Letzte Änderung: 10.01.2018